Häufig gestellte Fragen (FAQ)
WAS GENAU BEWIRKT EINE MASSAGEANWENDUNG?
Die Berührung und Bearbeitung des Körpers mit Händen oder gar Füßen gehört zu den ältesten Heilmethoden der Welt.
Der griechische Arzt Hippokrates, der als „Vater der Medizin“ gilt, war der Auffassung, dass jeder Arzt die Massage beherrschen müsse und schrieb dazu um 460 v. Chr.: „Der Arzt muss viele Dinge beherrschen, in jedem Falle aber das Reiben (Massieren).“
Massagen wirken in vielerlei Hinsicht positiv auf den Körper und auf unsere Psyche.
Zu den körperlichen Wirkungen zählen insbesondere:
- die Steigerung der Durchblutung des Gewebes
- das Lösen von Verspannungen und Verhärtungen der Muskulatur
- der Abbau von Lymphflüssigkeit und die Entschlackung
- die Reduktion oder Vermeidung von Schmerzen
- die Stärkung des Immunsystems
- die Förderung der Mobilität und der Gelenkigkeit
Darüber hinaus haben Massagen eine ganzheitliche Wirkung, die einen nachgewiesenen und entscheidenden Einfluss auf unseren Entspannungszustand nehmen kann. So steigern Berührungen in der Regel die Ausschüttung der Wohlfühlhormone Oxytocin, Serotonin und Dopamin und können Körper und Geist in Einklang bringen.
Die Folgen sind eine verbesserte Stressbewältigung, ein gesunder Schlaf und letztlich ein gesteigertes allgemeines Wohlbefinden.
WIE IST DER ABLAUF EINER MASSAGE?
Nach der Begrüßung folgt ein kurzes Gespräch über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihre persönlichen Vorlieben und Wünsche. Dabei besprechen wir auch möglicherweise bestehende Umstände, nach denen eine Massageanwendung aktuell nicht empfehlenswert oder nicht möglich ist. (Siehe auch: "Wann sollte oder darf man sich nicht massieren lassen?")
Danach nehmen Sie auf der Massageliege Platz. Dabei sind Sie entweder komplett entkleidet oder Sie tragen je nach Belieben eine Unterhose. (Siehe auch: "Muss ich mich ganz entkleiden?") Selbstverständlich sind alle Körperpartien, die gerade nicht massiert werden, entsprechend bedeckt.
Übrigens: während meiner Arbeit läuft im Hintergrund zumeist leise und auf Entspannung ausgerichtete Musik. Gerne können Sie Sie Ihre persönlichen Musikwünsche äußern. Bitte beachten Sie dabei: auf Metal, Rap und Volksmusik massiere ich nicht ;-)
Am Ende der Anwendung dürfen Sie gerne noch einige Zeit auf der Massageliege verweilen - bis Sie wieder "auf dem Boden" angekommen sind.
Zum Schluss würde ich mich über Ihr Feedback freuen, Ihr Lob oder Ihre Kritik.
Mein Ziel ist es, dass Sie sich während Ihres gesamten Aufenthalts bei mir wohl, sicher und respektiert fühlen. Genauso wenn ich zu Ihnen nach Hause komme.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER MEDIZINISCHEN UND EINER WELLNESS MASSAGE?
Sowohl die medizinische als auch die sogenannte Wellnessmassage wirken sich wohltuend auf die gesamte körperliche und geistig-seelische Verfassung aus.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die medizinische Massage fast immer zielgerichtet bestimmte physische Beschwerden bekämpft, während die Wellnessmassage eine ganzheitliche Behandlung ist.
Bei Vorliegen von physischen Beschwerden, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arzt wenden. Dieser wird Ihnen - entsprechend Ihrer Symptome - die bestgeeignete Behandlung empfehlen und kann Ihnen sagen, ob eine Massage Ihre Beschwerden lindern kann.
Bestimmte Beschwerden, Erkrankungen oder Lebenssituationen (z.B. eine Schwangerschaft) sind bei einer Massage unbedingt zu berücksichtigen oder können dazu führen, dass von einer Massage abgeraten werden muss. (Siehe auch "Wann sollte oder darf man sich nicht massieren lassen?")
WANN SOLLTE ODER DARF MAN SICH NICHT MASSIEREN LASSEN?
Massagen - gleich welcher Art - haben im Allgemeinen eine entspannende und wohltuende Wirkung auf den Körper und die Psyche. (siehe auch: "Was genau bewirkt eine Massageanwendung?")
Allerdings sind bestimmte Beschwerden, Erkrankungen oder Lebenssituationen bei einer Massage unbedingt zu berücksichtigen oder können dazu führen, dass von einer Massage gänzlich abgeraten werden muss. Solche Faktoren nennt man auch "Kontraindikationen".
Bei Kontraindikationen unterscheidet man regelmäßig zwischen sogenannten "relativen und "absoluten" Kontraindikationen. Relative Kontraindikationen verbieten eine Massage nicht grundsätzlich, müssen aber bei der Anwendung besonders berücksichtigt werden. Bei absoluten Kontraindikationen kann eine Massage negative Auswirkungen auf den Körper oder - in einzelnen Fällen - auf die Psyche mit sich bringen, so dass eine Massage auch von einem verantwortungsvollen Masseur nicht durchgeführt werden sollte.
Zu den absoluten Kontraindikationen gehören beispielsweise:
- Fieberhafte Erkrankungen
- Thrombosen
- Herzschrittmacher oder Defibrillatoren
- Krebserkrankungen
- hochgradige Osteoporose
- Entzündungen aller Art
- Hämophilie (Bluterkrankheit)
- Aneurysmen
Hier sind einige Beispiele von relativen Kontraindikationen:
- Schwangerschaft
- Frakturen (Knochenbrüche)
- Wunden oder Geschwüre
- Hämatome
- Sonnenbrand
- Regionale Hauterkrankungen (Schuppenflechte, Ekzeme oder Neurodermitis)
- Psychische Pathologien
- Alkoholismus
- Krampfadern
- Herzinfarkte
Vor jeder Anwendung findet ein kurzes Vorgespräch statt, bei dem auch mögliche Kontraindikationen besprochen werden. Bitte seien Sie offen und lassen Sie uns gemeinsam abwägen, ob eine Massage (und ggf. welche Massage) für Sie empfehlenswert und sinnvoll ist.
MUSS ICH MICH GANZ ENTKLEIDEN?
Ein wesentliches Ziel fast jeder Massageanwendung ist die maximale Entspannung des Empfängers. Er oder sie soll sich - im wahrsten Sinne des Wortes - "in seiner Haut" wohl fühlen. Zwar gibt es Massagearten, bei denen die Empfänger während der Anwendung bekleidet sind (z.B. bei der traditionellen Thai Massage), jedoch setzen die meisten Massagearten einen direkten Kontakt zur Haut voraus - insbesondere wenn Öle oder Lotionen eingesetzt werden, die nur direkt auf der Haut den gewünschten Effekt erzielen.
Die von mir angebotenen Massagearten erfordern diesen direkten Hautkontakt. Es versteht sich wahrscheinlich von selbst, dass z.B. eine Aromaölmassage auf einem bekleideten Körper nicht sinnvoll durchführt werden kann.
Die bei einer Massage angestrebte Entspannung ist nur dann erreichbar, wenn die Empfängerin oder der Empfänger weiß, was ihn oder sie bei der Massage erwartet und man sich zuvor über die "Rahmenbedingungen" abgestimmt hat. Dabei ist der "(Un-) Dress Code" ein ganz entscheidender Wohlfühlfaktor. Gleiches gilt für die Verständigung darüber, ob und ggf. welche Körperteile von der Massage auszunehmen sind.
Der Intimbereich ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser bleibt während der gesamten Massage mit einem Handtuch und/oder einem Laken bedeckt, ebenso alle Körperpartien, die in dem Moment nicht massiert werden.
Bei einer Ganzkörpermassage ist der oder die zu Massierende üblicherweise komplett entkleidet oder trägt je nach Belieben eine Unterhose. Bei einer Teilkörpermassage müssen naturgemäß nur jene Körperteile entblößt werden, die massiert werden sollen. Welche Kleidung Sie an Ihren übrigen Körperteilen tragen, ist Ihnen überlassen. Ein einfaches T-Shirt und eine bequeme Hose (z.B. eine Jogging- oder Trainingshose) sind zur besseren Entspannung sehr zu empfehlen, aber nicht erforderlich.
Sie sollen sich während Ihres Aufenthalts bei mir und während Ihrer Anwendung bestmöglich wohl fühlen. Ein behaglich gestalteter und professionell ausgestatteter Behandlungsraum ist die Grundlage für eine angenehme Atmosphäre.
Ebenso wichtig ist mir aber, dass Sie sich jederzeit völlig sicher und respektiert fühlen. Gerne beantworte ich all Ihre Fragen und gehe gerne auf Ihre Bedenken oder persönlichen Wünsche ein. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Mail (info@mabeen.de) oder eine Nachricht über WhatsApp.
Wenn Sie ganz grundsätzliche Bedenken haben, sich bei einer Massage zumindest teilweise zu entblößen, aber dennoch Interesse an Massagenanwendungen haben, sollten Sie vielleicht zunächst eine traditionelle Thai Massage in Erwägung ziehen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch (01520/3634902) oder per Mail info@mabeen.de zur Verfügung.
KANN ICH MIT KARTE BEZAHLEN? AUCH BEI MIR ZU HAUSE?
Ja. Sowohl im Studio wie auch bei Dir zu Hause .Nicht immer hat man Bargeld im Haus. Daher biete ich dir an, das du mit Karte und auch per Paypal bezahlen kannst.
HYGIENEKONZEPT FÜR DIE MASSAGE
1. Terminvereinbarung
- Bei der Terminvereinbarung wird der Kunde nach seinen aktuellen Gesundheitsstatus und dem letzten 14 Tagen vor dem Termin in Verbindung mit SARV-CoV-2 gefragt.
- Sollte der Kunde Symptome nennen, die den Verdacht einer Infektion begründen, ist von einer Terminvereinbarung abzusehen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde bereits in Quarantäne befindet.
- Sollte sich bei dem Kunden zwischen der Terminvereinbarung und dem Termin obige Gegebenheiten dementsprechend ändern, so das einen Verdacht auf COVID-19 begründet ist, wird der Kunde gebeten, mir dieses mitzuteilen und der Termin wird verschoben/ abgesagt.
- Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/ Verlassen sind zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
- Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.
- Ferner wird der Kunde gebeten, mir auch nach der Behandlung bekannt zu geben, wenn bei ihm Symptome auftreten, die auf COVID-19 hinweisen.
- Diese Abfrage beinhaltet auch auch den Gesundheitsstatus aller Personen aus dem Umfeld des Kunden.
- Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und Fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feister Tröpfchen reduziert. Daher bitte ich meine Kunden vor dem Termin, das Zimmer im Vorwege zu lüften.
2. Beim Termin
- Ich trage bereits bei der Ankunft beim Kunden einen unbenutzten Mund-Nasen-Schutz.
- Der Kunde muss ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung bei meinem Eintreffen tragen.
- Auf Höflichkeitsgesten (Händeschütteln, Umarmungen etc.) wird bei der Begrüßung verzichtet.
- Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, "Hust- und Niesetikette", Handhygiene, PSA) ist hinzuweisen.
- Der Kunde wird gebeten vor der Massage zu duschen.
- In der Zwischenzeit baue ich meine Massageliege auf und desinfiziere anschließend noch einmal meine Hände.
- Für die Massage benutze ich jeweils nur frische Unterlagen und Handtücher.
- Alle Utensilien, die ich auch bei weiteren Kunden dabei habe (Öle, Schalen etc.) werden ausschließlich von mir berührt.
- Beim Betreten des Massageraums muss der Kunde wieder seinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Die ganze Zeit während der Massage trage ich einen Mund-Nasen-Schutz, den ich nach jedem Kunden Wechsel.
- Gemäß der aktuellen Landesverordnung des Landes Schleswig- Holstein mit Gültigkeit vom 22.11.2021 die 2-G Regel (Geimpft und Genesen), weise ich darauf hin:
- Ein negativer Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
- Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 31.12.2021
- Während der Behandlungszeit muss der Kunde einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hinweis: Während der Massage in der Bauchlage muss der Kunde keinen Mund-Nasen-Schutztragen.
- In der Massagezeit sollte die Unterhaltung auf ein Minimum reduziert werden. Beim Nachgespräch, können wir uns unter Einhaltung der Abstandsregeln gerne wieder unterhalten.
- Bei den Ganzkörpermassagen, die auch ein Berühren der Handflächen des Kunden beinhalten, wird der Kunde gebeten, zusätzlich zum Duschen auch die Hände vor der Anwendung mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren, welches er von mir bekommt.
- Solange die erhöhten Hygieneschutzmaßnahmen gelten, verzichte ich auf jegliche Behandlungen, die den Kopf betreffen.
3. Nach der Anwendung
- Nach der Anwendung, wenn der Kunde noch auf der Massageliege ruht, wasche ich meine Hände.
- Anschließend werden alle benutzten Handtücher in eine zweite Tasche verstaut.
- Danach desinfiziere ich mir die Hände.
- Anschließend desinfiziere ich die Massageliege und verstaue sie wieder in die Transport Tasche.
- Ebenso packe ich meine restlichen Utensilien wieder ein.
- Die benutzten Handtücher sowie meine Arbeitskleidung wasche ich zu Hause sofort seperat bei mindestens 60 Grad.
HYGIENEKONZEPT FIRMENMASSAGE
Desinfektion und Sauberkeit in Zeiten des Coronavirus
(Aktuell ab 01.09.2021)
In der Mobile Wellness Massagen gibt es keine Wartezone. Sie werden keinen anderen Kollegen begegnen, da ich zwischen den Kunden ausreichende Pausen zur Desinfektion einplane.
Bitte kommen Sie nur zur Massage, wenn es Ihre Gesundheit zulässt und Sie frei von Symptomen einer Erkältung sind und die Hygieneauflagen akzeptieren.
Derzeit gilt bei körpernahen Dienstleistungen eine Maskenpflicht (FFP2- oder auch OP-Masken) für beide, Kunde und Masseurin. Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit und setzen sie diese vor der Eingangszone auf. Wenn Sie keine Maske tragen können, muss ich eine Maske des Standards FFPS2 u.ä. tragen.
Zur Begrüßung verzichten wir weiterhin auf Händeschütteln und Umarmungen.
Bevor Sie mit der Maske hereingekommen sind, waschen Sie sich bitte die Hände im WC und nutzen das dort bereit gestellte Desinfektionsmittel und die kleinen Einmalhandtücher. Ich habe das natürlich auch getan, bevor ich Ihnen die Tür öffne.
Natürlich desinfiziere ich Ablage- und Kontaktflächen und lüfte den Raum nach jedem Kunden. Hier meine Hygienemaßnahmen in ausführlicher Form:
Alle Türgriffe sowie der Handlauf der Treppe und das Kunden-WC werden vor und nach jedem Kunden abgewischt und desinfiziert.
Alle Kunden liegen immer auf einer frischgewaschenen Oberfläche (das war schon immer so).
Handtücher sind immer frisch gewaschen (60 Grad plus Hygienespüler) und werden nur für den einen Kunden benutzt.
Die Kopfstütze der Massageliege wurde auch in der Vergangenheit nach jedem Kunden gereinigt - jetzt wird sie zusätzlich desinfiziert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse und Handynummer) in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Termins dokumentieren muss und auf Verlangen an das Gesundheitsamt weiterleite, falls ich wegen der Kontaktverfolgung in einem Infektionsfall dazu verpflichtet werde. Wenn ich beispielsweise zum Verdachtsfall werde, würde das Gesundheitsamt Sie anrufen.
Hast Du weitere Fragen oder möchtest einen Termin vereinbaren?
Ich stehe Dir gerne zur Verfügung, um dir eine entspannende und ganzheitliche Massageerfahrung zu bieten.